Wir sind EN 1090 re-zertifiziert!
Das Bundesgesetz über Bauprodukte schreibt seit dem 01.07.2015 vor, dass nur noch Bauprodukte mit einer Leistungserklärung in Verkehr gebracht werden dürfen.
Einer der wichtigsten Punkte für den Metallbau ist die Änderung bezüglich der Herstellerqualifikation welche durch die neue Ausführungsklasse abgelöst wird. Ein Hersteller muss die entsprechenden Zertifikate (Werkseigene Produktionskontrolle, Schweisserzertifikate) für die erforderliche Ausführungsklasse besitzen, damit er das betreffende Bauteil oder Tragwerke erstellen darf.
Mit der Erfüllung der Tragwerksnorm EN 1090, können wir diese Vorgaben bis und mit der Ausführungsklasse EXC 2 einhalten.
Siehe auch:
- SIA, Stahlbau – Ergänzende Festlegungen, Korrigenda C1, SN-505 263/1-C1 vom 20.04.2015
- SMU Merkblatt TK 006, Ausführungsklassen für Metallbaukonstruktionen nach EN 1090-2
- Bundesgesetz über Bauprodukte (Bauproduktegesetz vom 21.03.2014)